Garantie & Qualitässiegel:
Assistenzsysteme:
Licht:
Media & Infotainment:
Garantie & Qualitässiegel:
Assistenzsysteme:
Licht:
Media & Infotainment:
Sicherheit & Technik:
Komfort & Klima:
Reifen & Felgen:
Exterieur & Design:
Interieur & Design:
Gepäck- / Ladehilfen:
Umwelt & Laden:
Getriebe:
Aktionspreis nur beim Kauf bis zum 30.11.2024 und Zulassung bis zum 31.12.2024!!!!
Harders & Reimers GmbH in Itzehoe Ausgezeichnet mit dem M.A.R.K. für höchste Kundenzufriedenheit. Die große Neu-und Gebrauchtwagenschau im Norden! Direkt an der Autobahn 23, Richtung Husum, Abfahrt Itzehoe-Nord (nur ca. 25 Minuten von Hamburg!) Sie kommen ohne Auto? Kein Problem! Wir holen Sie kostenlos vom Bahnhof ab! Überzeugen Sie sich selbst, wir freuen uns auf Sie! Ihr Autohaus Harders & Reimers GmbH Toyota und Daihatsu-Vertragshändler!
Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient ausschließlich der allgemeinen Identifikation des Fahrzeugs und stellt keine rechtsverbindliche Gewährleistung dar. Verbindlich sind nur die Vereinbarungen im Kaufvertrag und der Auftragsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Sonderausstattungen zusätzliche Kosten verursachen können. Detaillierte Informationen zum Ausstattungsumfang erhalten Sie von unserem Verkaufspersonal.
CO₂-Kosten
Kraftstoff Preis: 2€
Leistung Preis: -
Verbrauch Preis Jahr: 2.023
Jährliche Kfz-Steuer: -
Verbrauchskosten: 2.180€ für eine Jahresfahrleistung von 15.000 km
Prognostizierte CO₂-Kosten
Niedrig | Mitte | Hoch | |
Grundpreis | 50€ | 115€ | 190€ |
Angesammelt | 1.388€ | 3.191€ | 5.273€ |
Hier finden sie uns
HARDERS & REIMERS GMBH
Lise-Meitner-str. 20
25524 Itzehoe
Tel: 04821- 40 80 40
Fax: 04821 – 77 97 36
contact@hardersundreimers.de
Öffnungszeiten
Verkauf
Mo – Fr: 08.00 – 18.00 Uhr
Sa: 09.00 – 13.00 Uhr
Kundendienst
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Werkstatt/Service
Mo – Fr: 08.00 – 18.00 Uhr
Sa: 09.00 – 13.00 Uhr
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* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.